Politik und Gesellschaft

DMSG empfiehlt: Jetzt noch Pflegeneuanträge stellen

Cover der Broschüre "Die soziale Pflegeversicherung".

Bild: DMSG, Bundesverband e. V.

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht weitreichende Änderungen in der Pflegeversicherung vor, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch Leistungskürzungen bedeuten könnten. Wer ohnehin einen Antrag auf Feststellung oder Höherstufung eines Pflegegrades plant, sollte daher prüfen, ob eine Antragstellung noch nach der aktuell geltenden Rechtslage sinnvoll ist.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz bereits am 5. Juni 2026 vorgelegt. Ziel ist laut Ministerium die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung und eine Neuordnung der pflegerischen Versorgung. Nach aktuellem Stand besteht die Möglichkeit, dass künftig ein Pflegegrad schwerer zu erhalten ist oder niedriger ausfällt als nach den derzeitigen Regelungen.

Weitere Infos:
Website des Bundesverbandes 

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